Datenschutz

Diplom-Informatiker (FH) Jürgen Gies hat im April 2007 die Weiterbildung zum Datenschutzbeauftragten absolviert und sich durch abgelegte Prüfung vor dem Verband der Sachverständigen und Datenschutzbeauftragten (VSD) zertifiziert.

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind viele Unternehmen gesetzlich verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Der Datenschutzbeauftragte eines Unternehmens muss sowohl über fundierte IT-Kenntnisse als auch über Kenntnisse betrieblicher Abläufe und Prozesse verfügen und zudem auch rechtliche Aspekte beherrschen.

Der Vorteil eines externen Datenschutzbeauftragten liegt für das Unternehmen darin, dass keine Kapazitäten eines eigenen Mitarbeiters gebunden werden müssen.

Der externe Datenschutzbeauftragte kann ferner - fundiert durch regelmäßige Weiterbildung - sein Fachwissen mehreren Unternehmen zur Verfügung stellen. Für das einzelne Unternehmen entfällt damit der Kostenfaktor der Weiterbildung in diesem Bereich.

Die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten ist somit für ein Unternehmen in aller Regel kalkulierbarer und mit niedrigeren Kosten verbunden.

Die Dienstleistung des Datenschutzbeauftragten ist aus rechtlichen Gründen an die Person Jürgen Gies gebunden und wird von keiner anderen Person aus dem Team der Jürgen Gies EDV-Beratung erbracht.

Haben Sie Bedarf an entsprechenden Tätigkeiten oder Fragen dazu, dann nehmen Sie bitte Kontakt auf.