Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Allen Leistungen und Lieferungen durch JG (Jürgen Gies EDV-Beratung) liegen ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Es gilt dabei immer die Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen Kunde und JG Gültigkeit hatte. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen generell der Schriftform.
Verfügt der Kunde über eigene Einkaufskonditionen, so wird diesen hiermit durch JG ausdrücklich widersprochen und diese finden keinerlei Anwendung.
Alle Aufträge des Kunden an JG bedürfen generell der Schriftform. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden.
Zur Rechtswirksamkeit muss JG den erteilten Auftrag schriftlich bestätigen. Erfolgt innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Auftrages bei JG weder eine schriftliche Bestätigung noch eine Ablehnung durch JG, so gilt der Auftrag als bestätigt.
Wird im folgenden nur von Produkten gesprochen, so dient dies der Vereinfachung des Textes. Die entsprechenden Bedingungen gelten gleichermaßen für alle von JG erbrachten Lieferungen und Leistungen, sofern im Einzelfall nicht gesondert ausgewiesen wird.
2. Datenschutz
Die Abwicklung aller Aufträge erfolgt bei JG mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung.
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass JG alle notwendigen Daten für eigene Zwecke auf Datenträger speichert.
JG sichert dem Kunden zu, dass dessen Daten keinesfalls ohne seine vorherige Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
Sollte es die Abwicklung eines Auftrages jedoch notwendig machen, dass JG die Daten des Kunden an Dritte weitergeben muss, so erklärt sich der Kunde für diesen Fall mit einer Weitergabe einverstanden. JG wird den Kunden jedoch in einem solchen Fall entsprechend unterrichten.
3. Angebote
Alle unsere Angebote sind freibleibend, sofern im Einzelfall nichts anderes angegeben ist. Wir halten uns generell maximal einen Monat an unsere Angebote gebunden. Zur Rechtswirksamkeit angebotener Preise und Konditionen bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch JG.
Bietet JG dem Kunden Produkte an und es kommt gemäß diesem Angebot zum Auftrag, so ist JG jederzeit ohne im Einzelfall den Kunden gesondert benachrichtigen zu müssen dazu berechtigt notwendige Veränderungen am Produkt durchzuführen oder alternative Produkte zu liefern, sofern dadurch das Produkt nicht erheblich in seinem Wesen gegenüber dem Auftrag variiert und die gewünschten Spezifikationen ansonsten im großen und ganzen beibehält. Denkbar wäre eine solche Anpassung durch JG zum Beispiel im Falle von Lieferschwierigkeiten eines gewünschten (Teil-)Produktes.
4. Preise und Zahlung
Alle Leistungen und Lieferungen von JG werden gemäß der jeweils bei Vertragsabschluß aktuellen Preissätze von JG berechnet. Abweichende Preissätze bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen Kunde und JG.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle Rechnungen sind, wenn nicht anders mit JG vereinbart oder von JG gewährt, binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
JG behält sich das Recht vor bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Berechnung erfolgt taggenau beginnend mit dem Tag der Fälligkeit der Rechnung bis einschließlich des Tages des Zahlungseinganges.
Storniert der Kunde einen Auftrag - dieses ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von JG möglich - behält sich JG das Recht vor dem Kunden eine Entschädigung in Höhe von 25% des entsprechenden Auftragswertes in Rechnung zu stellen.
5. Termine und Fristen
Alle Termine und Fristen für Leistungen und Lieferungen durch JG sind nur dann bindend, wenn sie zwischen Kunde und JG schriftlich vereinbart und eindeutig als verbindlich bezeichnet sind.
Bei Verzögerungen, die verursacht werden durch Gründe, auf die JG keinen Einfluss hat, verlängern sich die Termine und Fristen entsprechend.
Bei Verzögerungen, die JG zu vertreten hat, hat der Kunde nach einer von ihm festzusetzenden angemessen Nachfrist, die er JG rechtzeitig schriftlich mitteilen muss, das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Schadensersatzansprüche beschränken sich dabei für die Verzögerungszeit auf maximal 1% des Auftragswertes je vollendete Woche, insgesamt jedoch auf maximal 10% des Auftragswertes.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle von JG gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller noch offen stehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden an JG Eigentum von JG.
Werden von JG Teile geliefert und (von JG) in andere Produkte eingebaut, wird JG bis zur vollständigen Begleichung der offenen Zahlungsverpflichtungen des Kunden an JG Miteigentümer des entstandenen Produktes im Verhältnis des Wertes der von JG gelieferten Teile zum Wert der anderen verwendeten Teile im entstandenen Produkt.
Der Kunde ist berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber JG nachkommt, von JG gelieferte Produkte oder unter Verwendung von JG gelieferter Teile entstandene Produkte - unter Eigentumsvorbehalt durch JG - zu veräußern.
Andere Verfügungen durch den Kunden, insbesondere Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen, sind unzulässig, solange die vollständige Zahlung an JG noch nicht erfolgte.
Bei einem Zugriff Dritter auf Produkte auf die JG noch einen Eigentumsvorbehalt hat, wird der Kunde den Dritten hierauf hinweisen und JG unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist JG jederzeit dazu berechtigt gelieferte Produkte zurückzuholen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleich kommt. Der Kunde ist in diesem Fall zur Herausgabe der Produkte verpflichtet. Eine Weiterverwertung zurückgeholter Produkte durch JG liegt im eigenen Ermessen von JG. Der Kunde kann hierauf keinen Einfluss nehmen.
7. Lieferung und Leistung
Falls zwischen Kunde und JG vereinbart wurde, dass JG Produkte liefert, vor Ort aufstellt bzw. einbaut und in einen betriebsbereiten Zustand versetzt, so gelten diese als betriebsbereit in dem Moment, wo nach durch JG durchgeführten, geeigneten Tests und Funktionsprüfungen JG dem Kunden die Betriebsbereitschaft mitteilt.
Die Lieferung umfasst dabei lediglich das Aufstellen bzw. Einbauen der Produkte und die Herstellung der Betriebsbereitschaft. Weitergehende Beratungen, Einweisungen und Schulungen gehören nicht zum Umfang der Lieferung. Diese können lediglich Gegenstand eines weiteren Auftrages durch den Kunden an JG sein.
Der Kunde verpflichtet sich JG bei Lieferungen oder Leistungen einen freien Zugang zu den notwendigen Örtlichkeiten zu gewähren. Kommt es bei Lieferungen oder Leistungen zu Verzögerungen durch Gründe, die der Kunde zu vertreten hat, so trägt der Kunde die hierdurch JG entstandenen Mehrkosten.
8. Gefahrenübergang
Mit Übergabe des Produktes an den Kunden geht jegliche Gefahr auf diesen über. Der Kunde haftet ab diesem Zeitpunkt in voller Höhe des Rechnungsbetrages. Dies gilt insbesondere für Verlust und jede Art von Beschädigung eines von JG gelieferten Produktes durch den Kunden, Dritte oder durch höhere Gewalt.
9. Annahmeverzug
JG wird dem Kunden unverzüglich mitteilen, sobald das von ihm in Auftrag gegebene Produkt fertiggestellt bzw. zur Lieferung bereitgestellt ist. Ab diesem Zeitpunkt hat der Kunde vier Wochen Zeit zur Abnahme. Ein längerer Zeitraum bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Kunde und JG.
Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug oder erklärt ausdrücklich, dass er nicht abnehmen will – letzteres muss jedoch zwingend schriftlich erfolgen – so ist JG berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu berechnen. Im Falle einer Schadenersatzforderung wird JG einen Betrag in Höhe von 25% des entsprechenden Auftragswertes in Rechnung stellen. Es obliegt in diesem Fall dem Kunden gegebenenfalls nachzuweisen, dass JG ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der angesetzten Pauschale entstanden ist. JG behält sich das Recht vor im Einzelfall auch einen höheren Schadenersatz als oben genannte Pauschale geltend zu machen. Dies gilt zum Beispiel im Falle von kundenspezifischen Software-Entwicklungen oder anderen Sonderbestellungen.
JG behält sich des weiteren das Recht vor im Falle eines Abnahmeverzuges angemessene Lagerkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Als Lagerort kann JG dabei auch eine Spedition oder einen anderen angemessenen Anbieter in Anspruch nehmen, wenn eine Lagerung in den eigenen Räumlichkeiten von JG nicht möglich oder vertretbar ist.
10. Rücktritt und Warenrücknahme
JG muss die in Auftrag gegebenen Produkte und Dienstleistungen nicht liefern, wenn der Hersteller eines gewünschten Produktes die Produktion eingestellt hat oder aus anderen Gründen, die JG nicht zu vertreten hat, die Lieferung nicht möglich ist. JG wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich informieren und ihm soweit möglich ein alternatives Produkt anbieten.
JG ist uneingeschränkt berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wird oder der Kunde aus anderen Gründen nicht in der Lage ist seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. JG kann sich dann im Einzelfall jedoch zur Lieferung und Leistung bereit erklären, sofern der Kunde unverzüglich Vorauskasse in Bar (nur Bargeld, keine Schecks) leistet.
Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag hat JG Anspruch auf Ausgleich in voller Höhe für bisherige Aufwendungen wie Dienstleistungen, Transport, etc. Bei Rücknahme von Produkten hat JG für die Gebrauchsüberlassung und Wertminderung mindestens Anspruch nach folgender Aufstellung:
Bei Rücknahme innerhalb des
- ersten bis dritten Monats nach Lieferung 30% des Kaufpreises
- vierten bis sechsten Monats nach Lieferung 40% des Kaufpreises
- siebten bis neunten Monats nach Lieferung 50% des Kaufpreises
- neunten bis zwölften Monats nach Lieferung 60% des Kaufpreises
- nach Ablauf des zwölften Monats 80% des Kaufpreises.
JG ist berechtigt im Einzelfall einen höheren als den angegebenen Prozentsatz geltend zu machen, sofern dies aufgrund des zugrundeliegenden Produktes gerechtfertigt ist.
In allen Fällen bleibt es dem Kunden offen nachzuweisen, dass JG keine oder nur eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist.
11. Gewährleistung
Bei von JG gelieferten Produkten und Leistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate für Endverbraucher und 12 Monate für alle anderen Kunden beginnend mit dem Datum der Lieferung. Andere Gewährleistungsfristen können vereinbart werden, bedürfen jedoch der Schriftform.
Der Kunde ist verpflichtet bekannt gewordene bzw. aufgetretene Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche schriftlich an JG mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so ist JG von allen Gewährleistungsansprüchen im Hinblick auf diesen Mangel befreit und nicht zur Behebung des Mangels verpflichtet.
JG behält sich vor nach eigenem Ermessen Mängel wahlweise durch Nachbesserung oder Austausch unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche zu beheben. Mehrere Nachbesserungen sind hierbei zulässig.
Kann ein Mangel nicht behoben werden, so kann JG dem Kunden einen Lösungsvorschlag unterbreiten, wie der Fehler umgangen werden kann, sofern damit die bestimmungsgemäße Nutzung des Produktes nicht erheblich eingeschränkt bleibt oder wird. In diesem Fall gilt der Mangel dann als behoben.
Ist JG nicht in der Lage einen Mangel zu beseitigen, hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises bzw. der Vergütung zu verlangen.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so hat JG bei Rücknahme von Produkten Anspruch für die Gebrauchsüberlassung und Wertminderung gemäß Punkt 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gleiches gilt auch für erbrachte Dienstleistungen und andere Aufwendungen, die JG erbracht hat um den Gebrauch des Produktes zu ermöglichen.
Der Kunde gibt JG ausreichend Zeit und Gelegenheit einen Mangel zu lokalisieren und zu beseitigen. JG ist nicht zur Mangelbehebung verpflichtet und von jeglichen Gewährleistungsansprüchen befreit, wenn der Kunde JG nicht die erforderliche Zeit und Gelegenheit einräumt.
JG haftet nicht für Fehler, die dadurch entstehen, dass Produkte durch den Kunden oder einen Dritten verändert werden. JG haftet auch nicht für Fehler, die durch unsachgemäße Behandlung oder fehlerhafte Anwendung der Produkte durch den Kunden oder durch Dritte entstehen.
12. Schadensersatzansprüche
JG haftet uneingeschränkt für durch JG grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Fehler bzw. Schäden. Für fehlende Eigenschaften eines Produktes haftet JG nur dann, wenn diese ausdrücklich in Schriftform zugesagt wurden. Für Schäden, die dem Kunden durch Vernichtung von Datenbeständen durch JG entstehen, haftet JG nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit und auch nur dann, wenn der Kunde nachweisen kann, dass eine Rekonstruktion der Daten unvermeidbar und nur mit verhältnismäßig hohem Aufwand durchführbar ist. Der Kunde ist dabei generell verpflichtet vor Aktivitäten von JG an seinem System ausreichende Datensicherungen durchzuführen um im Falle einer Vernichtung von Datenbeständen den Schaden möglichst gering zu halten. Fehlt eine solche Datensicherung oder ist nicht ausreichend vorhanden, so ist JG von der Haftung und Schadenersatzansprüchen des Kunden befreit.
JG haftet für Schäden, die durch schuldhafte Nichterfüllung bzw. Verletzung von Vertragspflichten entstehen, sofern diese Schäden das Erreichen des Vertragszwecks nicht unerheblich gefährden und durch Umstände entstehen, die bei Vertragsabschluss durch JG vorhersehbar gewesen wären. Bei reinen Vermögensschäden, z.B. entgangener Gewinn, Produktionsausfall, ist der Schadensersatz durch JG beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsätzlichkeit. Der Schadensersatzanspruch muss hierbei in einem angemessenen Verhältnis zum Auftragswert stehen.
13. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
Im Falle einer Verletzung deutscher gewerblicher Schutz- und Urheberrechte bei der Verwendung eines Produktes wird JG den Kunden von etwaigen (Schadenersatz-)Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers freistellen, sofern JG die Verletzung der gewerblichen Schutz- und Urheberrechte zu vertreten hat. JG wird in diesem Fall dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung des Produktes verschaffen. Falls dies nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand realisierbar ist, behält sich JG das Recht vor nach eigenem Ermessen nach Wahl das Produkt entweder gegen ein ähnliches Produkt auszutauschen oder so abzuändern, dass die Schutzrechte nicht mehr verletzt werden.
Sollte auch dies nicht möglich sein wird JG das Produkt zurücknehmen. In diesem Fall hat JG Anspruch für die Gebrauchsüberlassung und Wertminderung gemäß Punkt 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gleiches gilt auch für erbrachte Dienstleistungen und andere Aufwendungen, die JG erbracht hat um den Gebrauch des Produktes zu ermöglichen.
Die aufgeführten Verpflichtungen bestehen für JG nur dann, wenn JG unverzüglich schriftlich durch den Kunden benachrichtigt wird, dass gegen ihn entsprechende Ansprüche geltend gemacht werden, sodass JG sofort alle zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen kann, um die Ansprüche abzuwenden.
14. Softwarenutzungsrechte
Für alle Software und die zugehörige Dokumentation, die dem Kunden durch JG geliefert wird, gleichgültig ob es sich um von JG entwickelte Software oder um Fremdsoftware (Software, die von einem anderen Software-Hersteller entwickelt wurde) handelt, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und persönliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht auf einem Computersystem. Alle anderen Rechte an der Software und der zugehörigen Dokumentation inklusive aller Kopien und Ergänzungen verbleiben bei JG bzw. dem Software-Hersteller. Der Kunde erhält das Nutzungsrecht jeweils mit Lieferung der Software, soweit nicht anders vereinbart.
Der Kunde ist berechtigt, die Software auf einem Computersystem im Rahmen der Vertragsvereinbarungen zu installieren, zu testen und zu nutzen. Es ist ihm jedoch nicht erlaubt die Software und die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Eine Ausnahme stellt die Erstellung einer Sicherungskopie der Software für den eigenen Bedarf dar. Für eine ganze oder teilweise Vervielfältigung der Software oder der zugehörigen Dokumentation bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch JG bzw. des entsprechenden Software-Herstellers.
Eine Umwandlung des Programmcodes in Quellcode ist nur erlaubt, sofern Änderungen an der Software notwendig sind um die Interoperabilität mit anderen Programmen zu gewährleisten. Umwandlung und Änderung bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch JG bzw. den entsprechenden Software-Hersteller. Der Kunde verpflichtet sich die gewonnenen Informationen aus dem Quellcode zu keinem anderen Zweck zu verwenden und auch an keinen Dritten weiterzugeben.
Änderungen an Software führen zu sofortigem Verlust jeglicher Gewährleistungsansprüche an JG bzw. den Software-Hersteller, da in diesem Fall eine einwandfreie Funktionalität der Software nicht mehr in der Macht von JG bzw. dem Software-Hersteller liegt.
Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass kein Dritter Zugriff auf die Software und die zugehörige Dokumentation erhält, es sei denn JG bzw. der Software-Hersteller hat dem schriftlich zugestimmt. Quellcodes für Software werden dem Kunden nur bei entsprechender gesonderter Vereinbarung zur Verfügung gestellt.
15. Sonstiges
Die Übertragung von aus einem Vertrag resultierenden Rechten und Pflichten durch den Kunden an Dritte bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung durch JG.
Von JG an den Kunden offenstehende Forderungen darf der Kunde nur dann mit eigenen Ansprüchen gegenüber JG verrechnen, wenn diese Ansprüche gerechtfertigt und rechtlich abgesichert sind.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Leistungen und für alle vertraglichen und in Zusammenhang mit einem Vertrag stehenden Ansprüche ist der Hauptsitz von JG soweit der Kunde Vollkaufmann ist. Gleiches gilt auch, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand oder Wohnsitz im Inland hat, gleichgültig ob bei Abschluss des Vertrages oder später – z.B. durch Verlegung ins Ausland nach Abschluss des Vertrages. Gleiches gilt auch, wenn der Gerichtsstand oder Wohnsitz unbekannt ist. Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sind oder durch Veränderung der Rechtslage unwirksam werden, bleiben die Geschäftsbedingungen in ihrem übrigen Teil bestehen.
An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten dann Bestimmungen, die nach gültiger Rechtslage dem am nächsten kommen, was Kunde und JG mit den unwirksamen Bedingungen bezwecken wollten.